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Information zur Seilwindenprüfung am Seilwindprüfstand

Aktualisiert: 18. Jan. 2023

Die jährliche Prüfung von Seilwinden durch eine sachkundige Person ist für Sie als Nutzer laut VSG 3.1 „Technische Arbeitsmittel“ § 19 verpflichtend. Ab sofort können wir Ihnen diesen Service anbieten.


Warum ist eine Seilwindenprüfung nötig?

Ziel der Prüfung soll nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung sein, Schäden zu entdecken, zu beheben und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.


Wie oft muss eine Seilwindenprüfung durchgeführt werden?

Seilwinden müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich geprüft werden.


Was ist bei der Prüfung zu beachten?

Der Besitzer hat die erforderlichen Prüfungen technischer Arbeitsmittel durch eine befähigte Person zu veranlassen. Die Prüfergebnisse sind schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.


Seilwindenprüfung auf unserem Seilwindenprüfstand

Um den gesetzlichen Anforderungen zur Prüfung von Seilwinden entsprechen zu können, bieten wir Ihnen die Prüfung dieser Geräte auf unserem hauseigenen Seilwindenprüfstand an. Die Prüfung enthält eine Sicht- und Funktionsprüfung, sowie eine Zugkraftmessung und die Kontrolle der Bremshaltelast. Die Messergebnisse werden in einem Prüfprotokoll für Sie dokumentiert.


Sie möchten Ihre Winde für die nächste Saison professionell durchchecken lassen? Rufen Sie uns an Tel. 09773 2110030 oder schreiben Sie uns eine Mail werkstatt@hueckl-landmaschinen.de und vereinbaren Sie gleich einen Termin. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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