
ABGs
für Lohnarbeiten, Hackschnitzel- und Brennholzverkauf
1. Allgemeine Hinweise
1.1 Alle Preise verstehen sich nach Absprache des Auftragsvolumens zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
1.2 An- und Abfahrten werden separat verrechnet.
1.3 Bei steigenden Gemeinkosten behalten wir uns Preisänderungen für unsere festgesetzten Preise bei Dienstleistungen und Brennstoffen vor.
1.4 Zusätzlich zum Stundenverrechnungssatz wird ein Diesel-Mehrkosten-Zuschlag berechnet:
Im Verrechnungssatz ist ein Dieselbruttopreis von 1,30 € pro Liter enthalten. Verbraucht die Maschine beispielsweise 12 Liter pro Stunde, berechnet sich der Zuschlag wie folgt:
Dieseldurchschnittsbruttopreis der Leistungswoche minus 1,30 €/Liter ergibt den Diesel-Mehrkosten-Zuschlag.
Beispielrechnung:
Liegt der Dieselpreis in der Leistungswoche bei 1,98 €/Liter inkl. MwSt., ergibt sich:
1,98 €/Liter – 1,30 €/Liter = 0,68 €/Liter × 12 Liter/Stunde = 8,16 € Mehrkosten pro Stunde inkl. MwSt.
2. Allgemeine Hinweise für Auftraggeber
Kabel, Leitungen, Rohre, Einbauten und ähnliche Einrichtungen müssen vom Auftraggeber deutlich markiert werden. Werden diese nicht gekennzeichnet und es kommt zu Beschädigungen, übernimmt der Auftraggeber die Reparaturbeauftragung sowie die damit verbundenen Kosten.
3. Häckselarbeiten
Der Auftraggeber stellt ausschließlich Holzmaterial ohne Fremdstoffe wie Metallteile, Steine oder sonstige Verunreinigungen bereit. Ausgenommen sind Palettennägel. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber bei mangelhafter Bereitstellung des Häckselmaterials für alle Schäden am Holzhäcksler in vollem Umfang haftet.
4. Grabenreinigung
Die Grabenreinigung umfasst ausschließlich die Reinigung bestehender Gräben. Für Neuanlagen wird ein erhöhter Verrechnungssatz berechnet.
5. Quaderballenpressen
Entstehen an der Maschine – insbesondere an Pick-Up oder Messerkasten – Schäden, weil Schwaden bewusst oder unbewusst auf Steinen gelagert wurden, Steine mit eingeschwadet wurden oder andere Fremdkörper die Maschine beschädigen, trägt der Kunde die vollständigen Reparaturkosten.
