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Mietmaschinen

In unserem Mietpark stehen Ihnen zwei Vertikutierer zur Verfügung. Diese können Sie gerne nach telefonischer Rücksprache bei uns reservieren. 

Informationen zum Ablauf des Mietverhältnisses:

§ 1 Überlassung und Verwendung

1.1 Der Vermieter stellt dem Mieter die ausgewählte Maschine – im Folgenden „Mietobjekt“ – zu Einsatzzwecken zur Verfügung.

1.2 Das Mietobjekt darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Diese Verwendung ergibt sich insbesondere aus den Anleitungen des Vermieters bei Ausgabe des Mietobjekts.

1.3 Am Mietobjekt dürfen keine irreversiblen technischen Veränderungen vorgenommen werden. Das Mietobjekt darf weder an unberechtigte Dritte weitergegeben noch untervermietet oder verkauft werden.

§ 2 Mietzeit / Mietgebühren

2.1 Die Mietzeit beginnt mit der Ausgabe des Mietobjekts durch den Vermieter und endet mit dem Wiedereintreffen des Mietobjekts im Geschäft des Vermieters zum vereinbarten Zeitpunkt.

2.2 Für die Überlassung des Mietobjekts erhebt der Vermieter für die in § 2 Abs. 1 genannte Mietzeit eine Mietgebühr in Höhe von.

2.3 Wird das Mietobjekt nicht zu dem unter § 2 Abs. 1 genannten Zeitpunkt zurückgegeben, sondern erst am darauffolgenden Werktag, kann der Vermieter vom Mieter eine Gebühr von 50,00 € inkl. MwSt. verlangen.

2.4 Wird das Mietobjekt weder zu dem unter § 2 Abs. 1 noch unter dem in § 2 Abs. 3 genannten Zeitpunkt zurückgegeben, kann dem Mieter der Gesamtwert des Mietobjekts in Rechnung gestellt werden.

§ 3 Sorgfaltspflicht / Haftung bei Schäden

3.1 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Mietobjekt. Sollte das Mietobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Mietobjekt verloren geht oder gestohlen wird. Der Mieter verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

3.2 Jede Beschädigung oder jeder Verlust des Mietobjekts ist dem Vermieter sofort fernmündlich anzuzeigen. Veränderungen des Mietobjekts, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gelten nicht als Beschädigung.

3.3 Vor Übergabe des Mietobjekts an den Mieter baut der Vermieter das Mietobjekt zusammen, testet es, erläutert die Bedienung und führt die Betriebsabläufe vor. Zudem weist der Vermieter auf notwendige Sicherheitsvorkehrungen und erforderliche Schutzausrüstung hin.

3.4 Der Vermieter schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder Garantien bzw. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt werden. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

§ 4 Rücktritt

Der Vermieter ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Vertragsbedingungen verletzt werden. Das Mietobjekt ist in diesem Fall unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

§ 5 Sicherheitsleistung

5.1 Zur Sicherung des Rückgabeanspruchs verpflichtet sich der Mieter, eine Kaution in bar bei Entgegennahme des Mietobjekts im Geschäft des Vermieters zu hinterlegen.

5.2 Bei ordnungsgemäßer und unbeschädigter Rückgabe des Mietobjekts zum vereinbarten Zeitpunkt wird die Kaution unverzüglich erstattet.

§ 6 Datenschutz

Alle Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzbelehrung unter:
www.hueckl-landmaschinen.de/datenschutzbelehrung

Wir bitten Sie, Ihren Ausweis zur Überprüfung Ihrer Daten mitzubringen.

Alle Preise inkl. MwSt.

Tel. 09773 2110030

Hückl Landmaschinen
Wollbacher Str. 30
97654 Bastheim OT Braidbach

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